Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung des Bewertungsgrundsatzes der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Davon abweichend werden die derivativen Finanzinstrumente zu Marktwerten (Fair Value) bewertet.

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, oder mit dem niedrigeren erzielbaren Betrag bewertet. Die ausgewiesenen Spielerwerte werden, zu Anschaffungskosten nach IAS 38 bewertet und linear entsprechend der individuellen Laufzeit der Anstellungsverträge der Lizenzspieler abgeschrieben.

Verpflichtungen aus Beraterhonoraren oder Vermittlerprovisionen und sonstigen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung oder der ablösefreien Verpflichtung von Lizenzspielern stehen, werden nunmehr als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Stehen diese Verpflichtungen unter Bedingungen, erfolgt die Aktivierung im Zeitpunkt des Bedingungseintritts. Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte erfolgt linear über die Restlaufzeit des Vertrages mit dem Lizenzspieler.

Softwares für kaufmännische und technische Anwendungen werden linear abgeschrieben.

Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Sachanlagevermögen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird.

Die Stadionbauten des SIGNAL IDUNA PARK wurden in Anwendung des gemäß IFRS 1.16 bestehenden Wahlrechts in der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 01. Juli 2004 zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 177.200 bewertet. Dieser Bewertung lag das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zugrunde. Änderungen ergaben sich infolge einer gutachterlichen Überprüfung hinsichtlich der Restnutzungsdauer der Stadionimmobilie, die seit dem 01. Juli 2013 über 40 Jahre (vorher 19,5 Jahre) abgeschrieben wird. Die jährliche Abschreibung beträgt nunmehr TEUR 3.034 (vorher TEUR 6.223).

Grundstücke werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Vornahme von Wertminderungen, angesetzt.

Gebäude sowie das restliche Sachanlagevermögen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst.

Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume – Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer – abgeschrieben, sofern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum zum Ende des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Den planmäßigen und linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

 

 

Nutzungsdauer in Jahren

 

 

 

Stadion

 

40

Sonstige Gebäude

 

20 bis 50

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

7 bis 15

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Werthaltigkeitstests

Immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagevermögen weisen ausschließlich begrenzte Nutzungsdauern auf. Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, werden auf Ebene der einzelnen Vermögenswerte Werthaltigkeitstests durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts aufwandswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Entfällt der Grund für eine in Vorjahren erfasste Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens auf den fortgeführten Buchwert.

Leasingverhältnisse

Die Leasingverhältnisse des Konzerns betreffen insbesondere bebaute Grundstücke sowie geleaste Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Als Leasingnehmer wird ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die die Zahlungsverpflichtung aus den Leasingverhältnissen darstellt, bilanziell erfasst.

Entsprechend der Ausnahmeregelung des IFRS 16 hat sich Borussia Dortmund dazu entschieden, fortan keine Bilanzierung von Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger und Vermögenswerten mit einem Betrag von geringem Wert mehr vorzunehmen.

Die im Rahmen des IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte werden am Bereitstellungsdatum des Nutzungsrechtes zu Anschaffungskosten bewertet und grundsätzlich mit dem diesem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Dieser Wert wird um kumulierte Abschreibungen und – sofern geboten – um Wertminderungen reduziert. Aufgrund der vorliegenden Verträge ist Borussia Dortmund dazu berechtigt, die Nutzung verschiedener Vermögenswerte gegen Zahlung der Leasingverpflichtung zu kontrollieren.

Finanzinstrumente

Die Klassen von Finanzinstrumenten nach IFRS wurden an der Bilanzgliederung ausgerichtet. Eine Überleitung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte der Finanzinstrumente ist der Übersicht unter Textziffer 28 zu entnehmen.

Die finanziellen Vermögenswerte im Regelungsbereich des IFRS 9 werden je nach Zweckbestimmung einer der folgenden Bewertungskategorien zugeordnet: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme. Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des Managements sowie den Transaktionsmustern der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen Instrumente.

Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich bei Ersterfassung zum beizulegenden Zeitwert bemessen. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind, werden in die Erstbewertung mit einbezogen. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen finanzieller Vermögenswerte erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag. Der bilanzierte Wert entspricht dem maximalen Ausfallrisiko. Die Folgebewertung ist abhängig von der Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet Borussia Dortmund, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren, werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

  • Level 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden
  • Level 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen
  • Level 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Borussia Dortmund erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

a) zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen. Daneben sind hier auch finanzielle Vermögenswerte enthalten, die weder dem Geschäftsmodell „Halten“ noch dem Geschäftsmodell „Halten und Veräußern“ zugeordnet wurden. Gewinne oder Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam erfasst.

b) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell „Halten“). Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen insbesondere Kassenbestände, Schecks sowie Sichteinlagen bei Banken, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

c) zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, sowohl die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen, bspw., um ein definiertes Liquiditätsziel zu erreichen (Geschäftsmodell „Halten und Veräußern“). Diese Kategorie enthält außerdem Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und für die die Option zur Erfassung von Zeitwertänderungen im Sonstigen Ergebnis ausgeübt wurde.

Nach der erstmaligen Bewertung werden finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei nicht realisierte Gewinne oder Verluste im Sonstigen Ergebnis erfasst werden. Mit dem Abgang von Schuldinstrumenten dieser Kategorie werden die über das Sonstige Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden grundsätzlich als Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam berücksichtigt. Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklage umgebucht. Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfolgswirksam erfasst.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfasst, welche die erwarteten Kreditverluste für diese Instrumente reflektiert. Grundsätzlich besteht das Wertminderungsmodell (expected credit loss) aus drei Stufen: Es wird eine Risikovorsorge für die erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1) oder aber über die Laufzeit, sofern sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat (Stufe 2), oder, falls eine beeinträchtigte Bonität vorliegt (Stufe 3). Die Bonität wird als beeinträchtigt angesehen, sobald objektive substanzielle Hinweise, wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die Kenntnis von der Beantragung der Insolvenz oder die Überfälligkeit, vorliegen. Erscheint der Vermögenswert als uneinbringlich, wird er einschließlich der Wertberichtigung ausgebucht.

7. Spieltag / 06.10.2018

BVB - FC Augsburg 4:3

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